Verkehrssicherungspflichten der Betreiber von Spielplatzgeräten
Wer ein Spielplatzgerät in Verkehr bringt und es der Öffentlichkeit zugänglich macht, übernimmt damit dauerhaft umfangreiche Verkehrssicherungspflichten. Er hat dafür zu sorgen, dass Spielplatz und Spielplatzgeräte den Normen entsprechen und regelmäßige Kontrollen, Inspektionen und Instandhaltungsarbeiten anden Anlagen durchgeführt werden.
Überblick über die aktuellen Normen
Seit Ende der 90-er Jahre gelten europaweite einheitliche Normen für Spielplätze:
• DIN EN 1176-1 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
• DIN EN 1176-2 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden Teil 2: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Schaukeln
• DIN EN 1176-3 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden Teil 3: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Rutschen
• DIN EN 1176-4 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden Teil 4: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Seilbahnen
• DIN EN 1176-5 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden Teil 5: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Karussells
• DIN EN 1176-6 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden Teil 6: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Wippgeräte
• DIN EN 1176-7 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden Teil 7: Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb
• DIN EN 1176-10 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden Teil 10: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für vollständig umschlossene Spielgeräte
• DIN EN 1176-11 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden Teil 11: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Raumnetze
• DIN EN 1177 Stoßdämpfende Spielplatzböden, Bestimmung der kritischen Fallhöhe
• DIN 18034 Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Anforderungen und Hinweise für die Flächensicherung, die Planung und den Betrieb
Nach DIN EN 1176-7 geforderte regelmäßige Inspektionen
a) Visuelle Routine-Inspektion (wöchentlich bis täglich)
• Inspektion zur Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich als Folge von Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüssen ergeben haben.
• Für stark beanspruchte oder durch Vandalismus gefährdete Spielplätze kann sich eine tägliche Inspektion erforderlich machen! • Schwerpunkte der Inspektion sind u.a. Sauberkeit (z.B. Glasbruch), Vandalismus, Beschaffenheit der Bodenoberflächen, freiliegende Fundamente, scharfe Kanten, zerbrochene, beschädigte oder fehlende Teile, übermäßiger Verschleiß von beweglichen Teilen, bauliche Stabilität der Geräte.
b) Operative Inspektion (alle 1 bis 3 Monate)
• Im genannten Zyklus oder nach den Vorgaben des Herstellers/Vertreibers vornehmen.
• Detaillierte Inspektion als die visuelle Routine-Inspektion zur Überprüfung des Betriebes, Verschleißes und der Stabilität der Geräte (Schwerpunkte wie unter a) genannt).
c) Jährliche Hauptinspektion
• Feststellung des allgemein betriebssicheren Zustandes der Geräte, Fundamente und Oberflächen.
• Die Hauptinspektion kann das Freilegen bestimmter Teile erforderlich machen. Dabei werden die Wirkung von Witterungseinflüssen, das Vorliegen von Verrottung oder Korrosion sowie jeglicher Veränderung der Anlagen-Sicherheit als Folge von durchgeführten Reparaturen oder zusätzlich eingebauten oder ersetzten Anlagenteilen erfasst.