Dienstleistungen

Beratungen bei allen Problemen rund um Ihre Bäume

 

Ob ein Baum verkehrssicher ist oder nicht, lässt sich häufig schon durch eine intensive visuelle Begutachtung feststellen. Dabei sind nicht immer nur die offensichtlichen Schäden wie Höhlungen oder vorhandene Pilzfruchtkörper ausschlaggebend für eine Beurteilung der Verkehrssicherheit. Oft sind die Anzeichen wesentlich subtiler. Wie jedes höhere Lebewesen ist auch ein Baum in der Lage, durch zum Beispiel Kompensationswachstum, auf Verletzungen zu reagieren. Unsere geschulten, fachlich qualifizierten Augen können über diese Körpersprache der Bäume detaillierte Rückschlüsse über eventuell vorhandene Defekte und Schäden ziehen. Wir arbeiten nach den aktuellsten Vorgaben der FLL. Jede Kontrolle wird unveränderlich und übersichtlich auf einem VTA-Kontrollbogen (VTA – visuell tree assessment) oder in einem hierfür entwickelten Baumkataster dokumentiert.

d_1_bild_kreiszeitung

Teilweise kann es vorkommen, dass eine rein visuelle Überprüfung nicht ausreichend ist, um eine Aussage zur Verkehrssicherheit zu treffen. In diesen Fällen ist eine eingehende Untersuchung anzuraten. Als Ingenieur-Büro für Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung verfügen wir über die aktuellsten Geräte sowie über die nötige Erfahrung diese Untersuchungen durchzuführen. Zudem gewährleistet mein Eid als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, dass jede Untersuchung gewissenhaft erledigt und unparteiisch gewertet wird.

Folgende Messmethoden bieten wir an:

Bohrwiderstandsmessung                                           Schalltomographie                                                       Zugversuche

WertermittlungWir können natürlich nicht ermessen, wieviel ein Baum Ihnen persönlich Wert ist! Bei der Frage des monetären Wertes oder der Ermittlung des Schadenersatzes nach Beschädigung durch Dritte sind wir Ihnen aber gerne behilflich! Dabei gehen wir primär nach der gerichtlich anerkannten Methode Koch vor, bei welcher die Wertermittlung von Bäumen und Sträuchern als Schutz- und Gestaltungsgrün nach dem Sachwertverfahren erfolgt. Auf direkten Wunsch wenden wir aber auch die ZierH 2000 an. Was es mit beiden Methoden auf sich hat, haben wir für Sie einmal zusammen gefasst:

Methode Koch                       ZierH 2000

Gerne beraten wir Sie auch persönlich. Setzten Sie sich einfach direkt mit uns in Verbindung.

block-daniel_logo1Auf Wunsch erstellen wir im Anschluss an unsere visuelle oder eingehende Untersuchung ein schriftliches Gutachten. In diesem werden die Ergebnisse in Textform ausgewertet dargelegt und Empfehlungen gegeben, wie die Verkehrssicherheit wieder herzustellen ist. Gutachten werden häufig zur Vorlage bei Versicherungen benötigt. Zudem gilt es im Streit- oder Schadensfall als Nachweis, dass Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sind. Durch meinen Eid als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger haben Sie die zusätzliche Garantie, dass jedes Gutachten absolut unabhängig und professionell erstellt wurde. Wir erstellen Gutachten zur Verkehrssicherheit und Gehölzwertermittlung.

Gerade in Städten sind Kindhpim0754erspielplätze von großem Wert. Sie gehören zu den seltenen öffentlichen Orten, wo die Kinder frei von Autoverkehr oder anderen Verkehrsteilnehmern unter freiem Himmel rumtollen können. Umso wichtiger ist es dafür zu sorgen, dass auch von den Spielgeräten selber keine Gefahr ausgeht. Aus diesem Grund ist der Betreiber eines Spielplatzes dazu verpflichtet, diesen in regelmäßigen Abständen gemäß der aktuellen Gesetzeslage und DIN-Normen zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen. Da ich als Baumflüsterer das sichere Spielen an der frischen Luft begrüße, lege ich bei der Kontrolle von Spielgeräten auf Spielplätzen großen Wert auf hohe Qualität und bilde meine Mitarbeiter regelmäßig in diesem Bereich weiter. Unsere Kontrollen erfolgen gemäß DIN EN 1176 und 1177. Zusätzlich verwenden wir unsere Diagnosegeräge zur Untersuchung von Bäumen, wie zum Beispiel den Bohrwiderstandsmesser, auch bei den Spielgeräten. Hierdurch ist es möglich noch genauere Aussagen treffen zu können.

Weiterhin bieten wir Ihnen:

Baumbezogene Begleitung bei Bauverfahren

Überprüfen von Lebensräumen geschützter Tierarten
nach FFH-Richtlinie / Natura 2000
sowie deutscher Naturschutzgesetze wie bspw.
der Eremiten-Käfer – Osmoderma eremita
innerhalb von Altbäumen.

Erarbeiten und Betreuung von Baumkatastern

Übernahme der vorgeschriebenen, regelmäßigen
Verkehrsicherheitskontrollen ihrer Bäume

Kontrolle von Tragwerkbäumen in Kletterparks

Was Sie sonst noch interessieren könnte:
örtliche Baumschutzsatzung

Für einen Baumbesitzer ist es wichtig zu wissen, wann und in wie weit der Baum überhaupt geschnitten werden darf, ob er geschützt ist oder es zu bestimmten Jahreszeiten ein Fäll-Verbot gibt. Diese Fragen pauschal zu beantworten ist nicht möglich, denn die Baumschutzsatzung legt die zuständige Kommune fest. Teilweise gibt es auch keine direkten Baumschutzsatzungen und der Schutz der Bäume wird in den örtlichen Naturschutzgesetzten geregelt. Das nicht beachten dieser Gesetze kann jedoch sehr teuer werden.

Bei Problemen mit der örtlichen Baumschutzsatzung steht das Ingenieur-Büro Block-Daniel Ihnen gerne beratend zur Seite. Bei Uneinigkeit kann ein unparteiisch und fachlich fundiertes Gutachten eines öbv Sachverständigen oft zu einer schnellen Klärung beitragen.

Hier haben wir für Sie eine kleine Auswahl verschiedener Baumschutzsatzungen zusammengestellt.

Verkehrssicherungspflicht

Ein Gesetz für die Verkehrssicherungspflicht von Bäumen direkt gibt es nicht. Aber:

Der Eigentümer eines Grundstückes ist dafür verantwortlich, dass von den Bäumen auf diesem Grundstück keine Gefahr für Dritte ausgeht.

Dies lässt sich aus den Paragraphen §94 (1), §836 (1) und §836 BGB sowie einem Urteil zur allgemeinen Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen des BGH aus dem Jahr 2003 ableiten.

Im Einzelnen:

Der Eigentümer eines Grundstückes ist dafür verantwortlich, dass von diesem keine Gefahr für Dritte ausgeht (BGB § 836):

(1) Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werkes […] ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Besitzer des Grundstücks […] verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. […]

Bäume gehören zu diesen mit dem Grundstück verbundenen Werken (BGB § 91):

(1) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen. […] Samen wird mit dem Aussäen, eine Pflanze wird mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.

Im Falle eines durch den Baum entstandenen Schadens findet § 823 BGB Anwendung:

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

 

Der Bundesgerichtshof erließ zu diesem Thema im Jahr 2003 folgendes Urteil:

„ […] der Eigentümer eines Grundstückes [muss] im Rahmen des Möglichen dafür sorgen, dass von dort stehenden Bäumen keine Gefahr für Andere ausgeht, der Baumbestand ferner so angelegt ist, dass er im Rahmen des nach forstwissenschaftlichen Erkenntnissen Möglichen gegen Windbruch und Windwurf, insbesondere aber auch gegen Umstürzen aufgrund fehlender Standsicherheit, gesichert ist.“(BGH 2003)